Dauernde Leistungsfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Der Gesamtplan enthält nach {{KommHV-Kameralistik 4}} Nr. 4 eine Übersicht zur Beurteilung der [[dauernde Leistungsfähigkeit|dauernden Leistungsfähigkeit]].
+
Der [[Gesamtplan]] enthält nach {{KommHV-Kameralistik 4}} Nr. 4 eine Übersicht zur Beurteilung der [[dauernde Leistungsfähigkeit|dauernden Leistungsfähigkeit]].
  
 
==Kameralistik==
 
==Kameralistik==
Zeile 15: Zeile 15:
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Haushalt]]
 
* [[Haushalt]]
 +
** [[Gesamtplan]]
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==

Version vom 14. Januar 2015, 11:24 Uhr

Der Gesamtplan enthält nach KommHV-Kameralistik § 4 Nr. 4 eine Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit.

Kameralistik

Hilfskriterium:

"Wenn der Schuldenstand die durchschnittlichen Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten drei Jahre übersteigt bzw. die Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden mehr als 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts betragen, so muss man die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde in der Regel wohl als gefährdet ansehen." <ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>

Normen

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />