Dauernde Leistungsfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Gesamtplan enthält nach {{KommHV-Kameralistik 4}} Nr. 4 eine Übersicht zur Beurteilung der [[dauernde Leistungsfähigkeit|dauernden Leistungsfähigkeit]].
  
 
==Kameralistik==
 
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Version vom 14. Januar 2015, 11:24 Uhr

Der Gesamtplan enthält nach KommHV-Kameralistik § 4 Nr. 4 eine Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit.

Kameralistik

Hilfskriterium:

"Wenn der Schuldenstand die durchschnittlichen Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten drei Jahre übersteigt bzw. die Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden mehr als 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts betragen, so muss man die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde in der Regel wohl als gefährdet ansehen." <ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>

Normen

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />