Kassenwirksamkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 7: Zeile 7:
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Haushalt]]
 
* [[Haushalt]]
 +
 +
[[Kategorie:Haushalt]]

Aktuelle Version vom 27. Dezember 2014, 14:25 Uhr

Die Einnahmen und Ausgaben sind nach KommHV-Kameralistik § 7 Abs. 1 in Höhe der im Haushaltsjahr zu erwartenden oder voraussichtlich zu leistenden Beträge zu veranschlagen; sie sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind.

Normen

Siehe auch