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==Berechnungschema Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt<ref>Quelle:{{ISBN 9783887953553}} S. 79 mit einem Berechnungsbeispiel</ref>== | ==Berechnungschema Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt<ref>Quelle:{{ISBN 9783887953553}} S. 79 mit einem Berechnungsbeispiel</ref>== | ||
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Höhe: ordentliche Tilgung der Kredite ..... € | Höhe: ordentliche Tilgung der Kredite ..... € | ||
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a) Sockelbetrag der allgemeinen Rücklage ...... € | a) Sockelbetrag der allgemeinen Rücklage ...... € |
Version vom 26. Dezember 2014, 15:31 Uhr
Berechnungschema Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt<ref>Quelle:Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 79 mit einem Berechnungsbeispiel</ref>
1. Mindestzuführung (KommHV-Kameralistik § 22 Abs. 1 Satz 2):
Höhe: ordentliche Tilgung der Kredite ..... €
2. Sollzuführung:
a) Sockelbetrag der allgemeinen Rücklage ...... €
b) für künftige Jahre werden aus der Rücklage benötigt ..... €
c) Sollbestand der Rücklage (a + b) ....... €
d) Istbestand der Rücklage ...... €
e) erforderliche „Aufstockung“ der Rücklage (c – d) .....€
Zwischensumme ..... €
3. Zuführung (Zwischenergebnis) .... €
Mindestzuführung (1) und Sollzuführung (2e) .... €
4. Vergleich zur Ermittlung der Gesamtzuführung
f) Abschreibungen bei kostenrechnenden Einrichtungen ..... €
g) Zuschussbedarf bei kostenrechnenden Einrichtungen ...... €
h) gedeckte Abschreibungen (f – g) ...... €
Begriffe
Normen
Publikationen
Fußnoten
<references />