Verpflichtungsermächtigung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Kottan1982 verschob die Seite Verpflichtungsermächigung nach Verpflichtungsermächtigung)
(kein Unterschied)

Version vom 26. Dezember 2014, 13:22 Uhr

Verpflichtungsermächigungen sind gemäß GO Art. 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten

Normen

Siehe auch