Haushaltsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{GO 63}} Abs. 4
 
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==Siehe auch==
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* [[Vorläufige Haushaltsführung]]

Version vom 19. September 2014, 08:44 Uhr

Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr, soweit für einzelne Bereiche durch Gesetz oder Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist (GO Art. 63 Abs. 4).

Normen

Siehe auch