Stadtratssitzung-2014-07-01: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kosten sollen sich auf 274.615 € belaufen. Der Förderbetrag von der Regierung von Oberfranken soll sich auf 219.692 € belaufen. Somit beläuft sich der Eigenanteil der Stadt Burgkunstadt auf 54.929 €.
 
Die Kosten sollen sich auf 274.615 € belaufen. Der Förderbetrag von der Regierung von Oberfranken soll sich auf 219.692 € belaufen. Somit beläuft sich der Eigenanteil der Stadt Burgkunstadt auf 54.929 €.
  
Beschluss: Die Auftragsvergabe an die Firma Telekom zum Breitbandausbau wurde einstimmig beschlossen.
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* Beschluss: Die Auftragsvergabe an die Firma Telekom zum Breitbandausbau wurde einstimmig beschlossen.
  
 
==Haushalt 2014==
 
==Haushalt 2014==

Version vom 3. Juli 2014, 15:01 Uhr


Tagesordnung

Protokoll EB

19.15 Uhr Eröffnung der Sitzung durch 1. Bürgermeisterin, Christine Frieß mit Verlesung der TO

MD stellt den Antrag, Punkt 11 der TO vorzuziehen auf TO Punkt 3, um der Bedeutung des Haushalts gerecht zu werden. Antrag wurde mit 2 Gegenstimmen angenommen.

Bekanntgaben

Anlässlich einer Begehnung durch den Haupt- und Finanzausschuss wurde die Treppe Burgweg geschlossen.

Breitbandausbau im Rahmen des neuen bayerischen Förderprogramms; Auftragsvergabe Verbesserung der Breitbandversorgung im Stadtgebiet Burgkunstadt

Firma Reuter NetConsulting, Bad Staffelstein stellt das Angebot der Firma Telekom zum Breitbandausbau vor. Es soll ein Ausbau mit Glasfaserkabel (VDSL) bis zum Kabelverteiler mit einer max. Bandbreite bis 51,3 MBit/sec. erfolgen. 93 % der Trasse sind bereits verrohrt. Alle Verträge mit den Anbietern wie Telekom, 1&1,Vodavone, Arcor etc. können dann von den Kunden umgestellt werden auf "Schnelles Internet". Die Kosten sollen sich auf 274.615 € belaufen. Der Förderbetrag von der Regierung von Oberfranken soll sich auf 219.692 € belaufen. Somit beläuft sich der Eigenanteil der Stadt Burgkunstadt auf 54.929 €.

  • Beschluss: Die Auftragsvergabe an die Firma Telekom zum Breitbandausbau wurde einstimmig beschlossen.

Haushalt 2014

Der Haushalt der Stadt Burgkunstadt für 2014 wurde durch das Landratsamt nicht genehmigt.

Begründung:

  • Beantragte Kredite in Höhe von 2,9 Mio € werden in Teilen nicht genehmigt.
  • Kredite für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 756.385 € können aufgenommen werden.
  • Beantragte Kredite in Höhe von 2,17 Mio € wurden nicht genehmigt:
    • Der Verwaltungshaushalt ist um 1,2 Mio € zu hoch.
    • Maßnahmen in Höhe von 900.000 € wurden als nicht notwendig oder aufschiebbar eingestuft.
  • Die Gebühren für Wasser und Abwasser sind nicht mehr kostendeckend und weisen ein erhebliches Defizit auf.
  • Die Hebesätze für Grundsteuer sind auf das landesübliche Niveau anzuheben.

Maßnahmen

  • Frau Eber wird bis zur nächsten Stadtratssitzung einen neuen Haushaltsentwurf vorlegen
  • Auf Antrag von P. Marx wird der Haupt- und Finanzausschuss einberufen und bei der Lösungsfindung beteilgit.
  • Antrag von M. Dinglreiter: Zur Lösung der angespannten Lange soll ein Masterplan für die nächsten Jahre erstellt werden, gemeinsam mit Verwaltung, Stadtrat, Wirtschaft, Vereinen und Bürgerbeteiligung. Ziel soll sein, einerseits festzustellen, wo gespart werden kann und andererseits welche Investitionen in die Stadtentwicklung sinnvoll und notwendig sind.

Beschluss der Petition zum Erhalt der Rettungswache

Petition wurde vom Bayer. Landtag abgelehnt

Widmung Ortsstraße Kesselweg

M. Dinglreiter frage an, wofür eine Widmung notwendig sei. Antwort S. Didl: Damit die Straßenausbaubeiträge abgerechnet werden können und weil die Widmung sowieso erfolgen muss.

  • Es erfolgte einstimmiger Beschluss, dass die Verlängerung des Kesselwegs als Ortsstraße gewidmet wird.

Erlass einer zweiten Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Mainklein, Abwägung, Satzungsbeschluss

Vereinbarung zwischen Landkreis Lichtenfels und Stadt Burgkunstadt wegen Einleiten von Oberflächenwasser in den städtischen Kanal in der Kulmbacher Straße

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung der Pfarrkirche St. Michael in Mainroth

Vollzug des Denkmalschutzgesetzes; Grundsatzbeschluss über die Gewährung von Zuschüssen für denkmalpflegerische Mehrkosten

Bauplatzpreise

Kommunale Zusammenarbeit im Bereich der Bauhöfe

Nachtrag 1 zur Kreuzungsvereinbarung für den BÜ Kurmainzer Straße in Neuses

Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

Anfragen

Es folgt im Anschluss eine nichtöffentliche Sitzung.