Eigenbetrieb: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Rechnungsprüfung]], {{GO 106}} Abs. 3
 
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Version vom 27. Dezember 2014, 14:08 Uhr

Eigenbetriebe sind nach Art. 88 Abs. 1 GO gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.

Stadt Burgkunstadt

Die Stadt Burgkunstadt unterhält u.a. folgende Eigenbetriebe:

Normen

Siehe auch