Vorstandssitzung 2014/08 vom 25.03.2014 (32): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Tagesordnung ==Prioritäten== ===Umsetzungsplan Wahlprogramm=== ===Kommunikation Fraktionen=== ==Geschäftsordnung (06.05.2014)== ==Haushaltssatzung== FR…“)
 
Zeile 3: Zeile 3:
 
==Prioritäten==
 
==Prioritäten==
  
===Umsetzungsplan Wahlprogramm===
+
===Umsetzungsplan [[Wahlprogramm]]===
  
 
===Kommunikation Fraktionen===
 
===Kommunikation Fraktionen===

Version vom 25. März 2014, 18:36 Uhr

Tagesordnung

Prioritäten

Umsetzungsplan Wahlprogramm

Kommunikation Fraktionen

Geschäftsordnung (06.05.2014)

Haushaltssatzung

FRIST 01.12.2013: Vorlage der Haushaltssatzung beim Landratsamt Lichtenfels?<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach GO Art. 65 Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref>

GO Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 2: Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen sind sogleich nach der Genehmigung amtlich bekanntzumachen. Haushaltssatzungen ohne solche Bestandteile sind frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntzumachen, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet.

Warum wurde der Haushalt noch nicht verabschiedet? Wurde der Hauhalt beanstandet? (GO Art. 65 Abs. 3 Satz 2???