Beitragsordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Mitgliedsbeiträge sind ausschließlich im Lastschrifteinzugsverfahren zu entrichten. Kosten für zurückgegebene Lastschriften werden dem Mitglied berechnet.
 
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[[Kategorie: Vereinsrecht Bürgerverein]]

Version vom 20. Juli 2013, 07:05 Uhr

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Beitragsordnung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.

Auf der Grundlage von § 5 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V. hat die Mitgliederversammlung in ihrer Gründungsversammlung am 16.04.2013 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.

Aufnahmegebühr

Für die Aufnahme in den Verein ist keine Aufnahmegebühr zu zahlen.

Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge

  1. Derzeit beträgt der zu entrichtende Jahresbeitrag für Einzelpersonen 25,- Euro. Die Familienmitgliedschaft beträgt 40,- Euro. Auf Antrag kann der Mitgliedsbeitrag für Schüler, Studenten und Bürger mit geringem Einkommen vom Vorstand auf die Hälfte reduziert werden. Die Familienmitgliedschaft findet auf Ehegatten, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und deren Kinder bis 25 Jahren Anwendung.
  2. Die Beitragssätze sind Mindestbeiträge. Mitglieder können nach eigenem Ermessen auch höhere Beiträge zahlen.

Fälligkeit

Der Jahresbeitrag ist zum 1.5. eines Jahres fällig. Bei Eintritten im Laufe eines Jahres wird der volle Beitrag fällig.

Art der Zahlung

Die Mitgliedsbeiträge sind ausschließlich im Lastschrifteinzugsverfahren zu entrichten. Kosten für zurückgegebene Lastschriften werden dem Mitglied berechnet.