Anti-Korruptionsbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * Beauftragung der Verwaltung, eine/n Antikorruptionsbeauftragte/n zu benennen und dafür ein entsprechendes Aufgabenprofil zu erarbeiten. | ||
+ | * Durch die Stadtverwaltung ist eine Antikorruptionsrichtlinie/-satzung zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. | ||
+ | * Es ist ein Ehrenkodex für Stadträte und sachkundige Einwohner zu erarbeiten. | ||
+ | * Die Verwaltung hat einen Vorschlag bezüglich der Rotation von Mitarbeitern vorzubereiten, welche in Bereichen arbeiten, die korruptionsgefährdet sind. Dazu ist ein entsprechender Gefährdungsatlas zu | ||
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+ | * Außerhalb der Verwaltung ist ein Ombudsmann/eine Ombudsfrau zu installieren, welche ebenfalls Hinweise entgegen nehmen kann. | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 12. März 2014, 10:48 Uhr
Maßnahmen<ref>Quelle: http://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/10/Buero_SVV/Amtsblatt/2013/Amtsblatt_24_13.pdf abgerufen am 12.03.2014 11:48 Uhr</ref>
- Beauftragung der Verwaltung, eine/n Antikorruptionsbeauftragte/n zu benennen und dafür ein entsprechendes Aufgabenprofil zu erarbeiten.
- Durch die Stadtverwaltung ist eine Antikorruptionsrichtlinie/-satzung zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Es ist ein Ehrenkodex für Stadträte und sachkundige Einwohner zu erarbeiten.
- Die Verwaltung hat einen Vorschlag bezüglich der Rotation von Mitarbeitern vorzubereiten, welche in Bereichen arbeiten, die korruptionsgefährdet sind. Dazu ist ein entsprechender Gefährdungsatlas zu
erarbeiten.
- Außerhalb der Verwaltung ist ein Ombudsmann/eine Ombudsfrau zu installieren, welche ebenfalls Hinweise entgegen nehmen kann.