Diskussion:Satzungsentwurf: Unterschied zwischen den Versionen

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Beitrag R. Englert: "Vom Verfahren her würde ich vorschlagen, dass der Vorstand eine Geschäftsordnung als Entwurf erstellt und diese durch die Mitgliederversammlung (auch online)bestätigen/ergänzen/verändern und dann absegnen lässt. Vom Leistungsvermögen her sollten wir uns in der Geschäftsordnung nicht zu viel vornehmen und konkret am einzelnen Projekt arbeiten. In der Geschäftsordnung sollte immer der Bezugspunkt zu unserem Zweck in der Satzung gegeben sein, nicht dass die Geschäftsordnung die Satzung überholt."

Aktuelle Version vom 8. April 2013, 09:44 Uhr

Zur Diskussion

  • Spenden nur von natürlichen Personen? "Um eine von Lobbyinteressen unabhängige Politik umzusetzen, nimmt der Bürgerverein Sach- oder Geldzuwendungen nur von natürlichen Personen an."

Beitrag R.Englert: "Aus Gründen einer größeren politischen Unabhängigkeit bin ich dafür, Spenden nur von natürlichen Personen anzunehmen. Dies würde auch unserem überparteilichen Charakter und Öffentlichkeitscharakter gerechter. Unser Verein soll kein Lobbyistenverein für starke wirtschaftliche Unternehmen sein, nur weil diese größere Beträge in die Vereinskasse spenden würden. Den Sponsorenkreis könnte man allerdings auf staatlich anerkannte Sponsoren, wie die Oberfrankenstiftung usw., die einen Gemeinnützigkeitscharakter haben, erweitern."

Quellen



Geschäftsordnung

Soll sich der Vorstand selbst eine Geschäftsordnung geben können oder soll das durch die MV (jetziger Status) erfolgen?

  • die Förderung von Bildung im Bereich der Kommunalpolitik;
  • Entwicklung kommunalpolitischer Konzepte für Burgkunstadt, insbesondere die Stadtentwicklung;
  • Durchführung von Projekten mit kommunalpolitischem Bezug in Burgkunstadt;
  • der Erhalt und die Wiederaneignung von Gemeingütern durch die Stadt Burgkunstadt und die Burgkunstadter Bürgerschaft;
  • die Aufstellung und Unterstützung von Listen für Kommunalwahlen in Burgkunstadt
  • Förderung von Lokaljournalismus mit Bezug zu Burgkunstadt lokaler Nachwuchsjournalisten
  • Der satzungsmäßige Bezug zu Burgkunstadt ist auch gegeben bei regionalen und überregionelan Themen und Projekten, soweit die Stadt Burgkunstadt oder ihre Bürgerschaft nicht nur unwesentlich betroffen ist

-- Marcus Dinglreiter (Diskussion) 20:17, 4. Apr. 2013 (CEST)

Beitrag R. Englert: "Vom Verfahren her würde ich vorschlagen, dass der Vorstand eine Geschäftsordnung als Entwurf erstellt und diese durch die Mitgliederversammlung (auch online)bestätigen/ergänzen/verändern und dann absegnen lässt. Vom Leistungsvermögen her sollten wir uns in der Geschäftsordnung nicht zu viel vornehmen und konkret am einzelnen Projekt arbeiten. In der Geschäftsordnung sollte immer der Bezugspunkt zu unserem Zweck in der Satzung gegeben sein, nicht dass die Geschäftsordnung die Satzung überholt."