Verschwiegenheitspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{TVöD-AT 3}}: Die Beschäftigten haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren; dies gilt auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.

Aktuelle Version vom 16. Juli 2021, 09:06 Uhr