Bedarfsposition: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Bedarfspositionen sind  nach {{VOB/A 7}} Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen.<noinclude>
+
[[Bedarfsposition|Bedarfspositionen]] sind  nach {{VOB/A 7}} Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 grundsätzlich nicht in die [[Leistungsbeschreibung]] aufzunehmen.<noinclude>
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 2. März 2021, 22:18 Uhr

Bedarfspositionen sind nach VOB/A § 7 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen.

Normen

Vergabeverordnung (VgV)

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref>

Siehe auch


Fußnoten

<references/>