Verhandlungsvergabe (UVgO): Unterschied zwischen den Versionen

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<noinclude>==Vergabearten==
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{{:Vergabeart}}
 
  
==[[Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb]]==
 
 
==[[Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb]]==
 
 
==Normen==
 
* {{UVgO 6}} ([[Dokumentation]]) Abs. 1: Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend in Textform nach {{BGB 126b}} zu dokumentieren, sodass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden.
 
* {{UVgO 8}} Abs. 4 ([[Wahl der Verfahrensart]])
 
* {{UVgO 12}} [[Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb]]
 
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 21. Januar 2021, 01:35 Uhr