Unwirtschaftliches Ergebnis einer Öffentlichen Ausschreibung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. Januar 2021, 09:53 Uhr
Der Auftraggeber kann nach UVgO § 8 Abs. 3 Nr. 1 Aufträge im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn eine Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat.
Normen
- UVgO § 8 Abs. 3
Fußnoten
<references/>