Nachteil im Sinne des Untreuetatbestands: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Betrug]]
 
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* [[Haushaltsuntreue]]
 
* [[Untreue]]
 
* [[Untreue]]
  

Version vom 13. Januar 2021, 03:33 Uhr

Vermögensgefährdung

  • Herbeiführen eines rechtswidrigen Stadtratsbeschlusses: die eingetretene Vermögensgefährdung soll für eine Untreuestrafbarkeit ausreichend sein<ref>Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 96</ref>

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnotzen

<references/>