Energieverbrauchsrelevante Liefer- oder Dienstleistungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Januar 2021, 10:40 Uhr
Energieverbrauchsrelevante Liefer- oder Dienstleistungen sind nach VgV § 67 Abs. 1
- energieverbrauchsrelevante
- Waren,
- technische Geräte oder
- Ausrüstungen, die
- Gegenstand einer Lieferleistung oder
- wesentliche Voraussetzung zur Ausführung einer Dienstleistung sind.
Normen
- VgV § 67 Abs. 1
Siehe auch
Fußnoten
<references/>