Flächennutzungsplan: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
 
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*[[Öffentliches Baurecht]]
 
*[[Öffentliches Baurecht]]
*[[Bebauungsplan]]
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*[[amtliches Werk]]
 
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Version vom 11. Dezember 2013, 12:16 Uhr

Im Flächennutzungsplan ist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Zuständigkeit

Der Erlass des Flächennutzungsplans kann nicht auf Ausschüsse übertragen werden, sondern ist immer vom Stadtrat insgesamt zu beschließen<ref>Franz Dirnberger, Öffentliches Baurecht in der Gemeinde. (Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 2). München: Hanns-Seidel-Stiftung 2008, ISBN 9783887954765. S. 18</ref>

Urheberrecht

Zur urheberrechtlichen Einordnung des Flächennutzungsplans siehe www.frag-einen-anwalt.de » Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht » Frage zu Amtlichen Werken nach § 5 UrhG

Normen

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references />