Flächennutzungsplan: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
 
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*[[Öffentliches Baurecht]]
 
*[[Bebauungsplan]]
 
*[[Bebauungsplan]]
 
*[[amtliches Werk]]
 
*[[amtliches Werk]]

Version vom 11. Dezember 2013, 11:57 Uhr

Im Flächennutzungsplan ist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Urheberrecht

Zur urheberrechtlichen Einordnung des Flächennutzungsplans siehe www.frag-einen-anwalt.de » Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht » Frage zu Amtlichen Werken nach § 5 UrhG

Normen

Links

Siehe auch