Umweltgesichtspunkte bei der Bestimmung des Auftragsgegenstands: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Behörden des Bundes sowie die der Aufsicht des Bundes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen und sonstigen Stellen  haben  
 
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Version vom 8. Dezember 2020, 16:54 Uhr

Die Behörden des Bundes sowie die der Aufsicht des Bundes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen und sonstigen Stellen haben

bereits bei der Bestimmung des Auftragsgegenstands zu beachten<ref>vgl. auch Thomas Schneider, Vanessa Schmidt, Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung - Aktualisierung 2020, Abschnitte 3.2.3.5 sowie 5.1</ref>.

Publikationen

Rechtsgutachten

Siehe auch

Fußnoten

<references/>