Umwelterklärung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
==Normen==
 
==Normen==
* {{VgV 31}} Abs. 3, S. 2  
+
* {{VgV 31}} Abs. 3 S. 2: Sie können sich auch auf den Prozess oder die Methode zur Herstellung oder Erbringung der Leistung oder auf ein anderes Stadium im [[Lebenszyklus]] des [[Auftragsgegenstand|Auftragsgegenstands]] einschließlich der Produktions- und Lieferkette beziehen, auch wenn derartige Faktoren keine materiellen Bestandteile der Leistung sind, sofern diese Merkmale in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen und zu dessen Wert und Beschaffungszielen verhältnismäßig sind.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 7. Dezember 2020, 18:20 Uhr

Normen

  • VgV § 31 Abs. 3 S. 2: Sie können sich auch auf den Prozess oder die Methode zur Herstellung oder Erbringung der Leistung oder auf ein anderes Stadium im Lebenszyklus des Auftragsgegenstands einschließlich der Produktions- und Lieferkette beziehen, auch wenn derartige Faktoren keine materiellen Bestandteile der Leistung sind, sofern diese Merkmale in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen und zu dessen Wert und Beschaffungszielen verhältnismäßig sind.

Siehe auch