Aufstellungsversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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===Zustimmung zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag=== | ===Zustimmung zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag=== |
Version vom 26. November 2013, 16:43 Uhr
Arten
- Versammlung von Anhängern, GLKrWG Art. 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
- Delegiertenversammlung
- Besondere Delegiertenversammlung, GLKrWG Art. 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
- Allgemeine Delegiertenversammlung, GLKrWG Art. 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
Checkliste
Termin
- GLKrWG Art. 29 Abs. 2 Satz 2: Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt. (bei Wahltag 15.03.2014 -> frühester Termin 01.12.2012)
Wählbarkeit zum Stadtrat
- GLKrWG Art. 21 Abs. 1 Nr. 3:
Zustimmung zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag
Normen
- GLKrWG Art. 29 Aufstellung der sich bewerbenden Personen
- Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek) Nr. 43 Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge (Art. 29, § 39)
- Anlagenverzeichnis zur GLKrWBek
Publikationen
- Dr. Arnim Ramm, Die Zustimmungserklärung zu einem Wahlvorschlag (für Personalratsdwahlen, aber wohl übertragbare Grundsätze
- Informationen und Hinweise zur Aufstellung eines Wahlvorschlags für die Wahl