Building Information Modeling: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Januar 2021, 00:14 Uhr
Der öffentliche Auftraggeber kann nach VgV § 12 Abs. 2 Satz 1 im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen und für Wettbewerbe die Nutzung elektronischer Mittel für die Bauwerksdatenmodellierung verlangen. Sofern die verlangten elektronischen Mittel für die Bauwerksdatenmodellierung nicht allgemein verfügbar sind, bietet der öffentliche Auftraggeber einen alternativen Zugang zu ihnen gemäß VgV § 12 Abs. 1 an.
Software
Normen
Publikationen
Links
- https://www.opendesign.com/products/ifc-sdk
- https://www.youtube.com/watch?v=vJyQG9xy8w4&list=PLTli5-lbeoiZtkFHEWZk2Lp0eKNhOgpDr
- 2019 - Building Information Modeling mit Open-Source-Tools