Geschlossenes Gewässer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Geschlossene Gewässer im Sinn des {{BayFiG}} sind nach {{BayFiG 2}}: # alle künstlich angelegten, ablassbaren und während der Bespannung gegen den Wechsel d…“)
 
 
Zeile 1: Zeile 1:
Geschlossene Gewässer im Sinn des {{BayFiG}} sind nach {{BayFiG 2}}:
+
[[Geschlossenes Gewässer|Geschlossene Gewässer]] im Sinn des {{BayFiG}} sind nach {{BayFiG 2}}:
 
# alle künstlich angelegten, ablassbaren und während der Bespannung gegen den Wechsel der Fische ständig abgesperrten Fischteiche und Fischbehälter, mögen sie mit einem natürlichen Gewässer in Verbindung stehen oder nicht,
 
# alle künstlich angelegten, ablassbaren und während der Bespannung gegen den Wechsel der Fische ständig abgesperrten Fischteiche und Fischbehälter, mögen sie mit einem natürlichen Gewässer in Verbindung stehen oder nicht,
 
# die lediglich zum Zweck der Fischzucht oder Fischhaltung künstlich hergestellten und ständig abgesperrten Rinnsale, solange sie ausschließlich diesem Zweck dienen,
 
# die lediglich zum Zweck der Fischzucht oder Fischhaltung künstlich hergestellten und ständig abgesperrten Rinnsale, solange sie ausschließlich diesem Zweck dienen,

Aktuelle Version vom 28. August 2020, 09:23 Uhr

Geschlossene Gewässer im Sinn des Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) sind nach BayFiG Art. 2:

  1. alle künstlich angelegten, ablassbaren und während der Bespannung gegen den Wechsel der Fische ständig abgesperrten Fischteiche und Fischbehälter, mögen sie mit einem natürlichen Gewässer in Verbindung stehen oder nicht,
  2. die lediglich zum Zweck der Fischzucht oder Fischhaltung künstlich hergestellten und ständig abgesperrten Rinnsale, solange sie ausschließlich diesem Zweck dienen,
  3. mit Ausnahme der Altwässer alle anderen Gewässer, denen es an einer für den Wechsel der Fische geeigneten regelmäßigen Verbindung mit einem natürlichen Gewässer fehlt.

Normen