Bauordnungsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Juni 2020, 22:18 Uhr
Das Bauordnungsrecht ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts und steht - bezogen auf Bayern - im Wesentlichen unter der Hoheit des Freistaats Bayern. Es wird insbesondere in der Bayerische Bauordnung (BayBO) geregelt. Es befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) enthält die Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauaufsicht. Darüber hinaus enthält die Bayerische Bauordnung (BayBO) auf Grundlage des Baugesetzbuch (BauGB) bauliche Gestaltungsbestimmungen, die entweder im Rahmen eines Bebauungsplanes oder auf Grundlage anderer Satzungen erlassen werden können.<ref>vgl. Seite „Bauordnungsrecht“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 22. Dezember 2019, 15:14 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bauordnungsrecht&oldid=195133672 (Abgerufen: 2. Juni 2020, 22:11 UTC) </ref>
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Publikationen
Fußnoten
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