Energieversorgung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. Juni 2020, 11:57 Uhr
Den räumlichen Erfordernissen für eine kostengünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung einschließlich des Ausbaus von Energienetzen soll nach BayLplG Art. 6 Abs. 2 Nr. 4 Rechnung getragen werden. Dabei sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für eine Steigerung der Energieeffizienz und für eine sparsame Energienutzung geschaffen werden.
Normen
- BayLplG Art. 6 Abs. 2 Nr. 4
Publikationen
- kommunal.de vom 28.04.2016 - Aus Klärschlamm wird Strom und Wärme: "In der Kläranlage Schönermark wird aus Klärschlamm Energie erzeugt. Auf diese Weise produziert der Trink- und Abwasserverband Lindow-Gransee mehr als 50 Prozent des Energieverbrauchs der Anlage selbst."
- SZ Online vom 15.12.2014 - Verfassungsklage Kommunen kämpfen um ihre Energieversorgung
- Studie des Umweltbundesamts: Energie-Selbstversorgung rechnet sich für Gemeinden fast nie, Spiegel Online vom 06.09.2013 - Von Stefan Schultz
Siehe auch
Fußnoten
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