Landesentwicklungsprogramm Bayern: Unterschied zwischen den Versionen
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*Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht. | *Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht. | ||
*Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.<ref>Quelle: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:15 Uhr</ref><noinclude> | *Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.<ref>Quelle: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:15 Uhr</ref><noinclude> |
Version vom 29. Mai 2020, 08:17 Uhr
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP)<ref>Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)</ref> ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.
- Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht.
- Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.<ref>Quelle: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:15 Uhr</ref>
Normen
Downloads
- https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/landesentwicklungs-programm-bayern-stand-2018/
- Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2013)
- Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2006)
Links
Siehe auch
Fußnoten
<references/>