Landesentwicklungsprogramm Bayern: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Das | + | Das {{LEP}} ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen. |
*Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht. | *Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht. | ||
*Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.<ref>Quelle: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:15 Uhr</ref><noinclude> | *Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.<ref>Quelle: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:15 Uhr</ref><noinclude> |
Version vom 29. Mai 2020, 08:16 Uhr
Das Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.
- Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht.
- Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.<ref>Quelle: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:15 Uhr</ref>
Normen
Downloads
- https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/landesentwicklungs-programm-bayern-stand-2018/
- Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2013)
- Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2006)