E-Mail: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 +
<noinclude>
 +
 +
==Normen==
 +
==={{VgV}}===
 +
* {{VgV 9}} ([[Grundsätze der Kommunikation]]) Abs. 3 Satz 2: Für den Zugang zur [[Auftragsbekanntmachung]] und zu den [[Vergabeunterlagen]] darf der öffentliche Auftraggeber keine [[Registrierung]] verlangen; eine freiwillige Registrierung ist zulässig.
 +
 +
==Rechtsprechung==
 +
* {{VK Südbayern Z3-3-3194-1-36-09/16}}: "1. Bei [[E-Vergabe|elektronischer Durchführung eines Vergabeverfahrens]] sind auf einer [[Vergabeplattform]] [[Registrierung|registrierte]] Bieter über [[Änderung der Vergabeunterlagen|Änderungen an den Vergabeunterlagen]] zumindest dann gesondert (aufgrund von {{VgV 9}} Abs. 1 regelmäßig per [[E-Mail]]) zu informieren, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass sie Änderungen, die lediglich auf die Plattform eingestellt werden, nicht zur Kenntnis nehmen, weil sie beispielsweise bereits ihren [[Teilnahmeantrag]] oder ihr Angebot hochgeladen haben oder die [[Änderungsmitteilung]] irreführend war. 2. Lediglich Unternehmen, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==
Zeile 5: Zeile 13:
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Geschäftsbrief]]
 
* [[Geschäftsbrief]]
 +
 +
==Fußnoten==
 +
<references/>
  
 
[[Kategorie:Vereinsrecht]]
 
[[Kategorie:Vereinsrecht]]
 +
[[Kategorie:Vergaberecht]]</noinclude>

Version vom 17. Dezember 2020, 13:40 Uhr


Normen

Vergabeverordnung (VgV)

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>