Liquidation des Vereins: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 3: Zeile 3:
 
==Normen==
 
==Normen==
 
* {{BGB 47}} [[Liquidation]]  
 
* {{BGB 47}} [[Liquidation]]  
 +
* {{BGB 48}} [[Liquidator|Liquidatoren]]
  
 
[[Kategorie:Vereinsrecht]]</noinclude>
 
[[Kategorie:Vereinsrecht]]</noinclude>

Version vom 27. Mai 2020, 07:03 Uhr

Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muss nach BGB § 47 eine Liquidation stattfinden, sofern nicht über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist.

Normen