Stimmenthaltung (Vereinsrecht): Unterschied zwischen den Versionen
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− | * {{BGH V ZB 3/88}}: "Bei der Beschlussfassung in der [[Wohnungseigentümerversammlung]] ist die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref><ref>im Anschluß an {{BGH II ZR 164/81}} | + | * {{BGH V ZB 3/88}}: "Bei der Beschlussfassung in der [[Wohnungseigentümerversammlung]] ist die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref><ref>im Anschluß an {{BGH II ZR 164/81}}</ref>. |
* {{BGH II ZR 164/81}}: "Bei der Beschlussfassung im Verein ist die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref> | * {{BGH II ZR 164/81}}: "Bei der Beschlussfassung im Verein ist die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref> | ||
Version vom 17. Mai 2020, 14:03 Uhr
"Bei der Beschlussfassung im Verein ist die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen."<ref>BGH, Urteil vom 25.01.1982 - II ZR 164/81 = BGHZ 83, 35, NJW 1982, 1585 Amtlicher Leitsatz</ref>
Rechtsprechung
- BGH, Beschluss vom 08.12.1988 - V ZB 3/88 = BGHZ 106, 179: "Bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung ist die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref><ref>im Anschluß an BGH, Urteil vom 25.01.1982 - II ZR 164/81 = BGHZ 83, 35, NJW 1982, 1585</ref>.
- BGH, Urteil vom 25.01.1982 - II ZR 164/81 = BGHZ 83, 35, NJW 1982, 1585: "Bei der Beschlussfassung im Verein ist die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen, Enthaltungen sind nicht mitzuzählen."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
Siehe auch
Fußnoten
<references/>