Online-Wahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl]] aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.<ref>{{BVerfG 2 BvC 3/07}} Amtlicher Leitsatz 1</ref> Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.<ref>{{BVerfG 2 BvC 3/07}} Amtlicher Leitsatz 2</ref><noinclude>
 
Der [[Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl]] aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.<ref>{{BVerfG 2 BvC 3/07}} Amtlicher Leitsatz 1</ref> Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.<ref>{{BVerfG 2 BvC 3/07}} Amtlicher Leitsatz 2</ref><noinclude>
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==Normen==
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* https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Zertifizierung/Reporte/ReportePP/pp0037b_pdf.html
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** [https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Zertifizierung/Reporte/ReportePP/pp0037b_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Common Criteria Schutzprofil]
  
 
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==

Version vom 6. Mai 2020, 13:20 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 3. März 2009<ref>BVerfG, Urteil vom 03.03.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07</ref> Internetwahlen aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.<ref>BVerfG, Urteil vom 03.03.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 Amtlicher Leitsatz 1</ref> Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.<ref>BVerfG, Urteil vom 03.03.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 Amtlicher Leitsatz 2</ref>

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Fußnoten

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