Ausschluss von Mitgliedern von Vereinsveranstaltungen: Unterschied zwischen den Versionen
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* {{OLG Celle 1 U 169/86}}: Erforderliche Grundlage in der [[Satzung des Vereins|Satzung]] für eine von der Mitgliederversammlung beschlossene Einschränkung des satzungsmäßigen Rechts der Vereinsmitglieder zur Teilnahme an den Vereinsveranstaltungen | * {{OLG Celle 1 U 169/86}}: Erforderliche Grundlage in der [[Satzung des Vereins|Satzung]] für eine von der Mitgliederversammlung beschlossene Einschränkung des satzungsmäßigen Rechts der Vereinsmitglieder zur Teilnahme an den Vereinsveranstaltungen | ||
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Aktuelle Version vom 4. Mai 2020, 09:11 Uhr
Rechtsprechung
- OLG Celle, 05.10.1987 - 1 U 169/86 = WM 1988, 495: Erforderliche Grundlage in der Satzung für eine von der Mitgliederversammlung beschlossene Einschränkung des satzungsmäßigen Rechts der Vereinsmitglieder zur Teilnahme an den Vereinsveranstaltungen