Sitz des Vereins: Unterschied zwischen den Versionen

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==Normen==
 
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* {{BGB 24}}: Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird.
 
* {{BGB 24}}: Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird.
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* {{BGB 57}} Abs. 1
  
 
[[Kategorie:Vereinsrecht]]
 
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Version vom 3. Mai 2020, 15:47 Uhr

Normen

  • BGB § 24: Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird.
  • BGB § 57 Abs. 1