Sitz des Vereins: Unterschied zwischen den Versionen
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* {{BGB 24}}: Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird. | * {{BGB 24}}: Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird. | ||
+ | * {{BGB 57}} Abs. 1 | ||
[[Kategorie:Vereinsrecht]] | [[Kategorie:Vereinsrecht]] |