Datenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | + | Die Stadt Burgkunstadt hat nach {{BayDSG 25}} Abs. 2 Satz 1 als öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten mit Hilfe von automatisierten Verfahren verarbeitet oder nutzt, einen ihrer Beschäftigten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen<ref>siehe auch http://www.burgkunstadt.de/1411_DEU_WWW.php?publish[bbwtyp]=leistung&publish[bbwid]=3471&bbwtitle=Datenschutzbeauftragte%2C+Kommune</ref>. | |
==Normen== | ==Normen== | ||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
*[[Datenschutz]] | *[[Datenschutz]] | ||
+ | |||
+ | ==Fußnoten== | ||
+ | <references /> |
Version vom 18. August 2013, 10:42 Uhr
Die Stadt Burgkunstadt hat nach BayDSG Art. 25 Abs. 2 Satz 1 als öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten mit Hilfe von automatisierten Verfahren verarbeitet oder nutzt, einen ihrer Beschäftigten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen<ref>siehe auch http://www.burgkunstadt.de/1411_DEU_WWW.php?publish[bbwtyp]=leistung&publish[bbwid]=3471&bbwtitle=Datenschutzbeauftragte%2C+Kommune</ref>.
Normen
Siehe auch
Fußnoten
<references />