Verwaltungsgericht: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Für den Regierungsbezirk Oberfranken ist das Verwaltungsgericht Bayreuth örtlich zuständig für alle durch Gesetz bestimmten verwaltungsrechtlichen…“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Für den [[Regierungsbezirk Oberfranken]] ist das [[Verwaltungsgericht Bayreuth]] örtlich zuständig für alle durch Gesetz bestimmten verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten , sofern nicht andere Fachgerichte (Finanz-, Sozialgerichte) zuständig sind. | + | Für den [[Regierungsbezirk Oberfranken]] ist das [[Verwaltungsgericht Bayreuth]] örtlich zuständig für alle durch Gesetz bestimmten verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten , sofern nicht andere Fachgerichte (Finanz-, Sozialgerichte) zuständig sind.<noinclude> |
[[Kategorie:Verwaltungsrecht]] | [[Kategorie:Verwaltungsrecht]] | ||
+ | </noinclude> |
Aktuelle Version vom 27. April 2020, 22:12 Uhr
Für den Regierungsbezirk Oberfranken ist das Verwaltungsgericht Bayreuth örtlich zuständig für alle durch Gesetz bestimmten verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten , sofern nicht andere Fachgerichte (Finanz-, Sozialgerichte) zuständig sind.