Nicht wirtschaftlicher Verein: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen [[Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb|wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb]] gerichtet ist, erlangt [[Rechtsfähigkeit]] durch [[Eintragung in das Vereinsregister]] des zuständigen Amtsgerichts ({{BGB 21}} [[Nicht wirtschaftlicher Verein]]).
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Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen [[Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb|wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb]] gerichtet ist, erlangt [[Rechtsfähigkeit]] durch [[Eintragung in das Vereinsregister]] des zuständigen Amtsgerichts ({{BGB 21}}).
  
 
==Normen==
 
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Version vom 4. April 2020, 15:03 Uhr