Greening Prämie: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 7. August 2019, 11:48 Uhr

Mit der Beantragung der Basisprämie verpflichtet sich der Betriebsinhaber auch zur Einhaltung der dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden (Greening) auf allen seinen beihilfefähigen Flächen im gesamten Kalenderjahr 2019. Die in diesem Zusammenhang einzuhaltenden Bedingungen umfassen die Anbaudiversifizierung (Fruchtartenvielfalt) und die Bereitstellung Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF) auf Ackerland sowie den Dauergrünlanderhalt. Von den Greeningauflagen sind Betriebe, die die Direktzahlungen im Rahmen der Kleinerzeugerregelung beantragen, sowie Betriebe des ökologischen Landbaus befreit. Die Greeningprämie beträgt auch im Jahr 2019 ca. 85 € je Hektar.<ref>Quelle: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/000958/index.php - abgerufen am 07.08.2019 um 13:47 Uhr</ref>

Publikationen

Fachbücher

Siehe auch

Fußnoten

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