Geschäftsordnung des Gemeinderats: Unterschied zwischen den Versionen
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<span style="color:orange;">Auf Antrag eines Mitglieds ist bei Vereinsveranstaltungen für eine Kinderbetreuung zu sorgen. Der Antrag muss mindestens eine Woche vor der Veranstaltung beim Vorstand eingehen. Der Vorstand kann als Alternative einer Kinderbetreuung vor Ort im Einvernehmen mit dem Antragsteller beschließen, dass der Verein die Kosten einer vom Antragsteller organisierten Kinderbetreuung zu Hause (z.B. Babysitter) übernimmt oder sich an diesen beteiligt. Die Kosten der Kinderbetreuung pro Kind müssen im Verhältnis zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins stehen und dürfen 50 € pro Kind und Tag nicht übersteigen.</span> | <span style="color:orange;">Auf Antrag eines Mitglieds ist bei Vereinsveranstaltungen für eine Kinderbetreuung zu sorgen. Der Antrag muss mindestens eine Woche vor der Veranstaltung beim Vorstand eingehen. Der Vorstand kann als Alternative einer Kinderbetreuung vor Ort im Einvernehmen mit dem Antragsteller beschließen, dass der Verein die Kosten einer vom Antragsteller organisierten Kinderbetreuung zu Hause (z.B. Babysitter) übernimmt oder sich an diesen beteiligt. Die Kosten der Kinderbetreuung pro Kind müssen im Verhältnis zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins stehen und dürfen 50 € pro Kind und Tag nicht übersteigen.</span> | ||
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+ | <span style="color:orange;"> (besser in die Geschäftsordnung) 3. Der Konfliktbeauftragte hat Anwesenheits- und Rederecht bei allen Vorstandsitzungen. Er organisiert einmal monatlich ein Treffen, das auch unmittelbar vor oder nach Vorstandssitzungen stattfinden kann; bei diesem Treffen werden aktuelle vereinsbezogene Konflikte, Konfliktpotenziale und Lösungsmöglichkeiten besprochen. Der Vorstand muss an dem Treffen <span style="color:red;">(wie? mehrheitlich?)</span> vertreten sein. Ist eine Person des Vorstands Konfliktpartei, muss diese an dem Treffen teilnehmen. <span style="color:red;">Sanktion?</span> Das Treffen muss unter den Mitgliedern mit einer Frist von mindestens einer Woche bekannt gemacht werden, als Bekanntmachung reicht die Veröffentlichung auf der Internetseite des Vereins aus (ggf. im geschlossenen Mitgliederbereich) oder als Hinweis in einem elektronisch versandten Vereinsnewsletter aus. Scheidet der Konfliktbeeuftragte zwischen zwei Mitgliederversammlungen aus dem Amt aus, muss der Posten interims vom Vorstand an eine ausreichend qualifizierte Person beauftragt werden</span> | ||
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+ | <span style="color:orange;">4. Der Konfliktbeauftragte | ||
+ | <span style="color:orange;">* erarbeitet insbesondere Strategien im Umgang mit Konflikten und der Entwicklung einer Kommunikations- und Streitkultur im Verein, die u.a. auf gegenseitiger Wertschätzung beruht; | ||
+ | <span style="color:orange;">* unterbreitet Schlichtungsvorschläge und führt Mediationen durch; | ||
+ | <span style="color:orange;">* wirkt auf frühzeitige Erkennung von schwelenden Konflikten und deren kommunikative Lösung hin; | ||
+ | <span style="color:orange;">* verfasst mindestens einmal jährlich einen Bericht für den Vorstand über die Entwicklung der Streit- Kommunikationskultur sowie aktueller Konfliktfelder im Verein; der Bericht soll Verbesserungsvorschläge enthalten, über die bei der nächsten Mitgliederversammlung abzustimmen ist; Die Mitgliederversammlung entscheidet auf Antrag des Verhandlungs- und Konfliktbeauftragten auch über ein Budget zur Umsetzung der Verbesserungsvorschläge.</span |
Version vom 19. März 2013, 20:04 Uhr
Ladung zu Mitgliederversammlung und Vorstandssitzungen
- Elektronisch = E-Mail
(besser in die Geschäftsfordnung)§ 11 Förderung von Familien und Kindern
Auf Antrag eines Mitglieds ist bei Vereinsveranstaltungen für eine Kinderbetreuung zu sorgen. Der Antrag muss mindestens eine Woche vor der Veranstaltung beim Vorstand eingehen. Der Vorstand kann als Alternative einer Kinderbetreuung vor Ort im Einvernehmen mit dem Antragsteller beschließen, dass der Verein die Kosten einer vom Antragsteller organisierten Kinderbetreuung zu Hause (z.B. Babysitter) übernimmt oder sich an diesen beteiligt. Die Kosten der Kinderbetreuung pro Kind müssen im Verhältnis zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins stehen und dürfen 50 € pro Kind und Tag nicht übersteigen.
(besser in die Geschäftsordnung) 3. Der Konfliktbeauftragte hat Anwesenheits- und Rederecht bei allen Vorstandsitzungen. Er organisiert einmal monatlich ein Treffen, das auch unmittelbar vor oder nach Vorstandssitzungen stattfinden kann; bei diesem Treffen werden aktuelle vereinsbezogene Konflikte, Konfliktpotenziale und Lösungsmöglichkeiten besprochen. Der Vorstand muss an dem Treffen (wie? mehrheitlich?) vertreten sein. Ist eine Person des Vorstands Konfliktpartei, muss diese an dem Treffen teilnehmen. Sanktion? Das Treffen muss unter den Mitgliedern mit einer Frist von mindestens einer Woche bekannt gemacht werden, als Bekanntmachung reicht die Veröffentlichung auf der Internetseite des Vereins aus (ggf. im geschlossenen Mitgliederbereich) oder als Hinweis in einem elektronisch versandten Vereinsnewsletter aus. Scheidet der Konfliktbeeuftragte zwischen zwei Mitgliederversammlungen aus dem Amt aus, muss der Posten interims vom Vorstand an eine ausreichend qualifizierte Person beauftragt werden
4. Der Konfliktbeauftragte * erarbeitet insbesondere Strategien im Umgang mit Konflikten und der Entwicklung einer Kommunikations- und Streitkultur im Verein, die u.a. auf gegenseitiger Wertschätzung beruht; * unterbreitet Schlichtungsvorschläge und führt Mediationen durch; * wirkt auf frühzeitige Erkennung von schwelenden Konflikten und deren kommunikative Lösung hin; * verfasst mindestens einmal jährlich einen Bericht für den Vorstand über die Entwicklung der Streit- Kommunikationskultur sowie aktueller Konfliktfelder im Verein; der Bericht soll Verbesserungsvorschläge enthalten, über die bei der nächsten Mitgliederversammlung abzustimmen ist; Die Mitgliederversammlung entscheidet auf Antrag des Verhandlungs- und Konfliktbeauftragten auch über ein Budget zur Umsetzung der Verbesserungsvorschläge.</span