Auftragsbekanntmachung im Oberschwellenbereich: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Juli 2019, 22:03 Uhr
Der öffentliche Auftraggeber teilt seine Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, in einer Auftragsbekanntmachung mit (VgV § 37 Abs. 1 Satz 1). Die Auftragsbekanntmachung wird nach dem Muster gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 erstellt (VgV § 37 Abs. 2).
Veröffentlichungsplattformen
Unterschwellenbereich
Vergabeplattform der Bayerischen Staatsbauverwaltung oder Deutsche eVergabe
Oberschwellenbereich
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
Normen
Vergabeverordnung (VgV)
- VgV § 37 Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil
Publikationen
Fachbücher
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 237