Auftragsbekanntmachung im Oberschwellenbereich: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Öffentlicher Auftraggeber|öffentliche Auftraggeber]] teilt seine Absicht, einen [[Öffentlicher Auftrag|öffentlichen Auftrag]] zu vergeben oder eine [[Rahmenvereinbarung]] abzuschließen, in einer [[Auftragsbekanntmachung]] mit ({{VgV 37}} Abs. 1 Satz 1).<noinclude>
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Der [[Öffentlicher Auftraggeber|öffentliche Auftraggeber]] teilt seine Absicht, einen [[Öffentlicher Auftrag|öffentlichen Auftrag]] zu vergeben oder eine [[Rahmenvereinbarung]] abzuschließen, in einer [[Auftragsbekanntmachung]] mit ({{VgV 37}} Abs. 1 Satz 1). Die Auftragsbekanntmachung wird nach dem Muster gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 erstellt ({{VgV 37}} Abs. 2).<noinclude>
  
 
==Veröffentlichungsplattformen==
 
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Version vom 18. Juli 2019, 22:03 Uhr

Der öffentliche Auftraggeber teilt seine Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, in einer Auftragsbekanntmachung mit (VgV § 37 Abs. 1 Satz 1). Die Auftragsbekanntmachung wird nach dem Muster gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 erstellt (VgV § 37 Abs. 2).

Veröffentlichungsplattformen

Unterschwellenbereich

Vergabeplattform der Bayerischen Staatsbauverwaltung oder Deutsche eVergabe

Oberschwellenbereich

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

Normen

Vergabeverordnung (VgV)

  • VgV § 37 Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 237

Links

Siehe auch