Baukonzession: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
==Normen==
 
==Normen==
 +
===EU===
 +
* {{Richtlinie 93/37/EWG}}
 +
 +
==={{GWB}}===
 
* {{GWB 105}} Abs. 1 Nr. 1 Konzessionen
 
* {{GWB 105}} Abs. 1 Nr. 1 Konzessionen
  

Version vom 25. Oktober 2021, 18:57 Uhr

Baukonzessionen sind nach GWB § 105 Abs. 1 Nr. 1 entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Konzessionsgeber ein oder mehrere Unternehmen mit der Erbringung von Bauleistungen betrauen; dabei besteht die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur Nutzung des Bauwerks oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung.

Normen

EU

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Siehe auch