Lieferauftrag: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Lieferaufträge sind nach {{GWB 103}} Abs. 1 | + | Lieferaufträge sind nach {{GWB 103}} Abs. 1 Verträge zur Beschaffung von Waren, die insbesondere Kauf oder [[Ratenkauf]] oder [[Leasing]], [[Mietvertrag|Mietverhältnisse]] oder [[Pachtvertrag|Pachtverhältnisse]] mit oder ohne [[Kaufoption]] betreffen. Die Verträge können auch Nebenleistungen umfassen.<noinclude> |
+ | |||
+ | ==Normen== | ||
+ | * {{GWB 103}} Abs. 1 | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 15. Juli 2019, 09:19 Uhr
Lieferaufträge sind nach GWB § 103 Abs. 1 Verträge zur Beschaffung von Waren, die insbesondere Kauf oder Ratenkauf oder Leasing, Mietverhältnisse oder Pachtverhältnisse mit oder ohne Kaufoption betreffen. Die Verträge können auch Nebenleistungen umfassen.
Normen
- GWB § 103 Abs. 1