D-4-78-116-27 Kulmbacher Straße 32: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://berndweickert1.blogspot.de/2016/01/es-gibt-ein-denkmalschutzgesetz.html Bernd Weickert, BLOG vom Sonntag, 17. Januar 2016 - Es gibt ein Denkmalschutzgesetz]
 
* [http://berndweickert1.blogspot.de/2016/01/es-gibt-ein-denkmalschutzgesetz.html Bernd Weickert, BLOG vom Sonntag, 17. Januar 2016 - Es gibt ein Denkmalschutzgesetz]
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Version vom 5. November 2018, 18:00 Uhr

Geschichte

Das sog. Haderlein-Haus wurde im 17. oder 18. Jahrhundert errichtet. Es ist als Einzeldenkmal D-4-78-116-27 geschützt. Im Erdgeschoss befand sich ursprünglich eine Werkstatt. Die handwerkliche Nutzung ergibt sich aus dem Häuserbuch des Johann Baptist Müller. Für das Jahr 1769 sowie von 1810 bis 1853 ist ein Büttner eingetragen, von 1853 bis 1867 ein Rotgerber.<ref>Quelle: obermain.de vom 14.12.2017 - Ein Pilotprojekt für die Altstadt</ref>

Stadtrat

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Fußnoten

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