Allgemeinverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht]]
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[[Kategorie:Verwaltungsrecht]]

Version vom 28. November 2020, 09:54 Uhr

Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich

  • an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder
  • die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. (Art. 35 Satz 2 BayVwVfG)

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