Europol: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 17. Dezember 2017, 17:14 Uhr

Europol hat den Auftrag, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken. (AEUV Art. 88 Abs. 1)

Normen

Siehe auch

Fußnoten

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