Verbraucherschlichtungsstelle: Unterschied zwischen den Versionen

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2. nach diesem Gesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftragt oder eingerichtet worden ist. ({{VSBG 2}} Abs. 1)<noinclude>
 
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Version vom 26. Januar 2017, 10:21 Uhr

Verbraucherschlichtungsstelle ist eine Einrichtung, die

1. Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten durchführt, an denen Verbraucher (BGB § 13) oder Unternehmer (BGB § 14) als Antragsteller oder Antragsgegner beteiligt sind, und

2. nach diesem Gesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftragt oder eingerichtet worden ist. (VSBG § 2 Abs. 1)

Träger der Verbraucherschlichtungsstelle

Träger der Verbraucherschlichtungsstelle muss ein eingetragener Verein sein. Nimmt der Träger Unternehmerinteressen oder Verbraucherinteressen wahr, oder wird der Träger von einem Verband, der Unternehmerinteressen oder Verbraucherinteressen wahrnimmt, finanziert, so muss für den Betrieb der Verbraucherschlichtungsstelle ein vom Haushalt des Trägers getrennter, zweckgebundener und ausreichender Haushalt zur Verfügung stehen. (VSBG § 3)

Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen

Siehe auch