Verbraucherschlichtungsstelle: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Januar 2017, 10:03 Uhr
Verbraucherschlichtungsstelle ist eine Einrichtung, die
1. Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten durchführt, an denen Verbraucher oder Unternehmer als Antragsteller oder Antragsgegner beteiligt sind, und
2. nach diesem Gesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftragt oder eingerichtet worden ist. (VSBG § 2 Abs. 1)
Normen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- BGB § 310 Abs. 3