Gemeindeeinwohner: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. Juli 2020, 21:51 Uhr
Gemeindeangehörige sind nach GO Art. 15 Abs. 1 Satz 1 GO alle Gemeindeeinwohner. Sie haben gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen Rechtstitels.
Die Stadt Burgkunstadt hatte zum 31.12.2019 6462 Einwohner<ref>Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Burgkunstadt</ref>.
Normen
- GO Art. 15 Abs. 1 Satz 1 (Einwohner und Bürger)
Siehe auch
Fußnoten
<references />