Stadtratssitzung-2017-01-10: Unterschied zwischen den Versionen

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MiDo: Gehwege in der Au (Gewerbegebiet) werden nicht durch die Eigentümer geräumt
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Stadtverwaltung: in der nächsten Ausgabe von Burgkunstadt Aktuell wird erneut auf die Räum- und Streupflicht hingewiesen
  
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MiDo: Gehweg zwischen Kreuzung Bahnhofstraße und Aldi wurde nicht geräumt
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Stadtverwaltung: zuständig ist das staatliche Bauamt. Dieses weißt darauf hin, dass außerhalb der Ortsgrenzen keine Räumpflicht besteht.
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EdBa: Bei Glatteis wurde nicht rechtzeitig gestreut
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Stadtverwaltung: es besteht zwischen 20.00 und 05.00 Uhr keine Winterdienstpflicht. Um 3 Uhr morgens wird die Situation geprüft und über die Streumaßnahmen entschieden. Es können verständlicherweise nicht alle Straßen zur gleichen Zeit befahren werden, die Abarbeitung erfolgt nach Prioritäten.
  
 
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Version vom 11. Januar 2017, 14:56 Uhr

Bauausschuss

Öffentlich

TOP 01: Bauantrag auf Anbau einer Lagerhalle an die best. Stellplatzüberdachung auf dem Grundstück Flst.Nr. 1 der Gemarkung Gärtenroth

TOP 02: Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 703/2 der Gemarkung Mainroth

TOP 03: Bauantrag auf Verlängerung der Dachgaube am best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flst.Nr. 987/1 der Gemarkung Burgkunstadt

TOP 04: Errichtung einer einseitigen Großflächenwerbeanlage (angestrahlt) auf dem Grundstück Flst.Nr. 74 der Gemarkung Weidnitz

ThMü regt an, eine Satzung zu erlassen, um eine Regelung für die Aufstellung von Werbetafeln zu erlassen.

Herr We: Dies ist möglich

ChFr: Wird vorbereitet

Beschluss

  • Errichtung der Werbeanlage mit 1 Gegenstimme (MiDo) abgelehnt

TOP 05: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2016

Stadtrat

Dienstag, 10. Januar 2017 um 19:30 Uhr

Sitzungssaal des Rathauses

Entschuldigt fehlen: MaHo, FrRa

Öffentlich

Anträge zur Tagesordnung

WoSi: Verlegung von TOP 7 in den Haupt- und Finanzausschuss

ChFr: Verschiedenes besser nichtöffentlich diskutieren

  • Beschluss angenommen - mit 4 Gegenstimmen (ThMü, AlHa, EdBe, VrFl)

01 Bekanntgaben

Am 22.02.2017, 19:00 Uhr im Rathaus:

Vorstellung Seniorengemeinschaft - öffentliche Infoveranstaltung

02 Planungsvorstellung der Vollausbaumaßnahme Leite

Projekt Projekt::Leite
Stichwort Stichwort::Straßenausbau
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-01-10
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/01/10
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung der Vollausbaumaßnahme Leite vorzunehmen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Einzelfallgenehmigung durch das Landratsamt Lichtenfels.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig
Maßnahmen Maßnahme::Ausschreibung vornehmen - vorbehaltich haushaltsrechtlicher Einzelfallgenehmigung durch das Landratsamt Lichtenfels
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::420.000
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Die Kosten für den Ausbau der Ortsstraße Leite wurden in der Stadtratssitzung am 7. Juni 2016 mit 338.000 € angegeben wurden. In der Sitzung vom Dienstag sind nun 420.000 € angegeben.
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Ingenieurbüro Kellner stellt die Planungen vor. Kosten:

53.000 Kanal

97.000 Wasser

235.000 Straßenbau

14.000 Glasfaser / Leerrohre (Kabel wird später eingeblasen)

ca. 420.000 € Gesamtkosten

Kosten für Entsorgung des Teers sind enthalten

Diskussion

MiDo: Kanal neu verlegen?

Ing.Büro: Kanalneuverlegung kostet ca. 250 - 300 €/m, Inliner ca. 90 €/m

EdBe: Wasser in Bergstraße später verlegen?

Ing.Büro: Zu teuer

AlHa: Wann soll Bergstraße saniert werden?

SvDi: Eigentlich ist sie als nächstes dran, soll aber geschoben werden, um die Anlieger (die auch an Leite Grundstücke haben) zu entlasten

Hr.Ko: Baubeginn geplant für März/April


03 Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth - Ausschreibung

Projekt Projekt::Kirchplatz Mainroth
Stichwort Stichwort::Dorferneuerung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-01-10
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/01/10
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung vom Kirchplatz Mainroth vorzunehmen. Das Büro HTS soll den Planungsauftrag über die Leistungsfassen 5-9 erhalten.Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Einzelfallgenehmigung durch das Landratsamt Lichtenfels.]]
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::Ausschreibung vornehmen - vorbehaltich haushaltsrechtlicher Einzelfallgenehmigung durch das Landratsamt Lichtenfels
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 13.09.16 wurde das Planungskonzept vorgestellt. Am 22.12.16 ging der Förderbescheid bei der Stadt ein. Schnellstmöglich soll die Ausschreibung durchgeführt werden, um einen annehmbaren Preis für die Baumaßnahme zu erzielen.

Diskussion

EdBe: Sind alle beantragten Maßnahmen genehmigt? Förderhöhe und Fördersumme?

Hr. Pü: Es gibt einen Vorabbescheid per Mail. So genehmigt wie vorgeschlagen. 60 % Förderung; Fördersumme 110.000 € von ALE


04 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt; Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung

Sachverhalt

Die Verwaltung die maßgeblichen Passagen in die Grabmalordnung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung eingearbeitet. § 6 ist neu.

Beschluss

Der Stadtrat beschliesst die Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung entsprechend dem beiliegenden Entwurf. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

  • Einstimmig beschlossen

05 Zustimmung zum Zuschussvertrag der GAB

Projekt Projekt::Mülldeponie Am Anger
Stichwort Stichwort::GAB
Straße Straße::Anger
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-01-10
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/01/10
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat genehmigt den Zuschussvertrag zwischen der GAB und der Stadt Burgkunstadt gemäß dem mit E-Mail vom 29.12.2016 vorgelegten Entwurf (GAB-Nr. 2-034).
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat genehmigt den Zuschussvertrag zwischen der GAB und der Stadt Burgkunstadt gemäß dem mit E-Mail vom 29.12.2016 vorgelegten Entwurf (GAB-Nr. 2-034).
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt

Für die ehemalige Mülldeponie am Anger in Burgkunstadt müssen auf Anordnung des Landratsamtes Lichtenfels weitere Untersuchungen durchgeführt werden. GAB (Gesellschaft für Altlastensanierung in Bayern) übernimmt die Kosten zu 100 %. Es ist ein Zuschussvertrag abzuschließen.


Diskussion

07 Haushaltsplanung 2017 - Vorstellung der investiven Maßnahmen

Gemäß Antrag zur Tagesordnung in HFA verschoben

08 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

09 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 28.11.2016 und 07.12.2016

  • Einstimmig beschlossen

10 Anfragen

MiDo: Gehwege in der Au (Gewerbegebiet) werden nicht durch die Eigentümer geräumt Stadtverwaltung: in der nächsten Ausgabe von Burgkunstadt Aktuell wird erneut auf die Räum- und Streupflicht hingewiesen

MiDo: Gehweg zwischen Kreuzung Bahnhofstraße und Aldi wurde nicht geräumt Stadtverwaltung: zuständig ist das staatliche Bauamt. Dieses weißt darauf hin, dass außerhalb der Ortsgrenzen keine Räumpflicht besteht.

EdBa: Bei Glatteis wurde nicht rechtzeitig gestreut Stadtverwaltung: es besteht zwischen 20.00 und 05.00 Uhr keine Winterdienstpflicht. Um 3 Uhr morgens wird die Situation geprüft und über die Streumaßnahmen entschieden. Es können verständlicherweise nicht alle Straßen zur gleichen Zeit befahren werden, die Abarbeitung erfolgt nach Prioritäten.