Stadtratssitzung-2017-01-10: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | MiDo: Gehwege in der Au (Gewerbegebiet) werden nicht durch die Eigentümer geräumt | ||
+ | Stadtverwaltung: in der nächsten Ausgabe von Burgkunstadt Aktuell wird erneut auf die Räum- und Streupflicht hingewiesen | ||
+ | MiDo: Gehweg zwischen Kreuzung Bahnhofstraße und Aldi wurde nicht geräumt | ||
+ | Stadtverwaltung: zuständig ist das staatliche Bauamt. Dieses weißt darauf hin, dass außerhalb der Ortsgrenzen keine Räumpflicht besteht. | ||
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+ | EdBa: Bei Glatteis wurde nicht rechtzeitig gestreut | ||
+ | Stadtverwaltung: es besteht zwischen 20.00 und 05.00 Uhr keine Winterdienstpflicht. Um 3 Uhr morgens wird die Situation geprüft und über die Streumaßnahmen entschieden. Es können verständlicherweise nicht alle Straßen zur gleichen Zeit befahren werden, die Abarbeitung erfolgt nach Prioritäten. | ||
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Version vom 11. Januar 2017, 14:56 Uhr
Bauausschuss
Öffentlich
TOP 01: Bauantrag auf Anbau einer Lagerhalle an die best. Stellplatzüberdachung auf dem Grundstück Flst.Nr. 1 der Gemarkung Gärtenroth
TOP 02: Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 703/2 der Gemarkung Mainroth
TOP 03: Bauantrag auf Verlängerung der Dachgaube am best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flst.Nr. 987/1 der Gemarkung Burgkunstadt
TOP 04: Errichtung einer einseitigen Großflächenwerbeanlage (angestrahlt) auf dem Grundstück Flst.Nr. 74 der Gemarkung Weidnitz
ThMü regt an, eine Satzung zu erlassen, um eine Regelung für die Aufstellung von Werbetafeln zu erlassen.
Herr We: Dies ist möglich
ChFr: Wird vorbereitet
Beschluss
- Errichtung der Werbeanlage mit 1 Gegenstimme (MiDo) abgelehnt
TOP 05: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2016
Stadtrat
Dienstag, 10. Januar 2017 um 19:30 Uhr
Sitzungssaal des Rathauses
Entschuldigt fehlen: MaHo, FrRa
Öffentlich
Anträge zur Tagesordnung
WoSi: Verlegung von TOP 7 in den Haupt- und Finanzausschuss
ChFr: Verschiedenes besser nichtöffentlich diskutieren
- Beschluss angenommen - mit 4 Gegenstimmen (ThMü, AlHa, EdBe, VrFl)
01 Bekanntgaben
Am 22.02.2017, 19:00 Uhr im Rathaus:
Vorstellung Seniorengemeinschaft - öffentliche Infoveranstaltung
02 Planungsvorstellung der Vollausbaumaßnahme Leite
Sachverhalt
Ingenieurbüro Kellner stellt die Planungen vor. Kosten:
53.000 Kanal
97.000 Wasser
235.000 Straßenbau
14.000 Glasfaser / Leerrohre (Kabel wird später eingeblasen)
ca. 420.000 € Gesamtkosten
Kosten für Entsorgung des Teers sind enthalten
Diskussion
MiDo: Kanal neu verlegen?
Ing.Büro: Kanalneuverlegung kostet ca. 250 - 300 €/m, Inliner ca. 90 €/m
EdBe: Wasser in Bergstraße später verlegen?
Ing.Büro: Zu teuer
AlHa: Wann soll Bergstraße saniert werden?
SvDi: Eigentlich ist sie als nächstes dran, soll aber geschoben werden, um die Anlieger (die auch an Leite Grundstücke haben) zu entlasten
Hr.Ko: Baubeginn geplant für März/April
03 Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth - Ausschreibung
Projekt | Projekt::Kirchplatz Mainroth |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Dorferneuerung |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-01-10 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/01/10 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung vom Kirchplatz Mainroth vorzunehmen. Das Büro HTS soll den Planungsauftrag über die Leistungsfassen 5-9 erhalten.Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Einzelfallgenehmigung durch das Landratsamt Lichtenfels.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme::Ausschreibung vornehmen - vorbehaltich haushaltsrechtlicher Einzelfallgenehmigung durch das Landratsamt Lichtenfels |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Ja |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 13.09.16 wurde das Planungskonzept vorgestellt. Am 22.12.16 ging der Förderbescheid bei der Stadt ein. Schnellstmöglich soll die Ausschreibung durchgeführt werden, um einen annehmbaren Preis für die Baumaßnahme zu erzielen.
Diskussion
EdBe: Sind alle beantragten Maßnahmen genehmigt? Förderhöhe und Fördersumme?
Hr. Pü: Es gibt einen Vorabbescheid per Mail. So genehmigt wie vorgeschlagen. 60 % Förderung; Fördersumme 110.000 € von ALE
04 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt; Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung
Sachverhalt
Die Verwaltung die maßgeblichen Passagen in die Grabmalordnung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung eingearbeitet. § 6 ist neu.
Beschluss
Der Stadtrat beschliesst die Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung entsprechend dem beiliegenden Entwurf. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
- Einstimmig beschlossen
05 Zustimmung zum Zuschussvertrag der GAB
Sachverhalt
Für die ehemalige Mülldeponie am Anger in Burgkunstadt müssen auf Anordnung des Landratsamtes Lichtenfels weitere Untersuchungen durchgeführt werden. GAB (Gesellschaft für Altlastensanierung in Bayern) übernimmt die Kosten zu 100 %. Es ist ein Zuschussvertrag abzuschließen.
Diskussion
07 Haushaltsplanung 2017 - Vorstellung der investiven Maßnahmen
Gemäß Antrag zur Tagesordnung in HFA verschoben
08 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
09 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 28.11.2016 und 07.12.2016
- Einstimmig beschlossen
10 Anfragen
MiDo: Gehwege in der Au (Gewerbegebiet) werden nicht durch die Eigentümer geräumt Stadtverwaltung: in der nächsten Ausgabe von Burgkunstadt Aktuell wird erneut auf die Räum- und Streupflicht hingewiesen
MiDo: Gehweg zwischen Kreuzung Bahnhofstraße und Aldi wurde nicht geräumt Stadtverwaltung: zuständig ist das staatliche Bauamt. Dieses weißt darauf hin, dass außerhalb der Ortsgrenzen keine Räumpflicht besteht.
EdBa: Bei Glatteis wurde nicht rechtzeitig gestreut Stadtverwaltung: es besteht zwischen 20.00 und 05.00 Uhr keine Winterdienstpflicht. Um 3 Uhr morgens wird die Situation geprüft und über die Streumaßnahmen entschieden. Es können verständlicherweise nicht alle Straßen zur gleichen Zeit befahren werden, die Abarbeitung erfolgt nach Prioritäten.